Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am 7. August 2026 entschieden, dass AfD-Mitglieder ihre waffenrechtliche Erlaubnis aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können.
Im Waffenrecht gilt als unzuverlässig, wer einer Vereinigung als Mitglied angehört oder sie unterstützt, die Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die Verfassung richten. Das Oberverwaltungsgericht hat nun beschlossen, dass diese Regelung sowohl auf einfache Parteimitglieder als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden darf.
Dazu Katrin Fey als Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestags: „Ich begrüße die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg, die abschließend klarstellt, dass sich die AfD mit ihren Mitgliedern und Unterstützern gegen Grundrechte unserer Verfassung stellt, wenn sie Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers bezeichnet und für deren Ausgrenzung eintritt. Das ist eine Verletzung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenwürde, der ein AfD-Parteiverbot hinreichend begründen könnte, in Sachsen-Anhalt jetzt zumindest ausreicht, AfD-Mitgliedern die Erlaubnis zum Waffenbesitz zu entziehen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die von der AfD ausgehende Bedrohung für Leib und Leben der von ihr angegriffenen Personengruppen zu verringern.“
