AfD-Mit­glie­der und ‑Unter­stüt­zer in Sach­sen-Anhalt kön­nen ihren Waf­fen­schein ver­lie­ren

Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt des Lan­des Sach­sen-Anhalt hat am 7. August 2026 ent­schie­den, dass AfD-Mit­glie­der ihre waf­fen­recht­li­che Erlaub­nis auf­grund ihrer Par­tei­mit­glied­schaft ver­lie­ren kön­nen.

Im Waf­fen­recht gilt als unzu­ver­läs­sig, wer einer Ver­ei­ni­gung als Mit­glied ange­hört oder sie unter­stützt, die Bestre­bun­gen ver­folgt, die sich gegen die Ver­fas­sung rich­ten. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hat nun beschlos­sen, dass die­se Rege­lung sowohl auf ein­fa­che Par­tei­mit­glie­der als auch auf akti­ve Unter­stüt­zer ange­wen­det wer­den darf.

Dazu Kat­rin Fey als Mit­glied im Innen­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­tags: „Ich begrü­ße die Ent­schei­dung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts in Mag­de­burg, die abschlie­ßend klar­stellt, dass sich die AfD mit ihren Mit­glie­dern und Unter­stüt­zern gegen Grund­rech­te unse­rer Ver­fas­sung stellt, wenn sie Men­schen aus­län­di­scher Her­kunft oder mus­li­mi­schen Glau­bens als min­der­wer­tig, nicht inte­grier­bar oder als Bedro­hung für den Erhalt eines ver­meint­lich bio­lo­gisch-orga­ni­schen Volks­kör­pers bezeich­net und für deren Aus­gren­zung ein­tritt. Das ist eine Ver­let­zung des uni­ver­sa­len Gel­tungs­an­spruchs der Men­schen­wür­de, der ein AfD-Par­tei­ver­bot hin­rei­chend begrün­den könn­te, in Sach­sen-Anhalt jetzt zumin­dest aus­reicht, AfD-Mit­glie­dern die Erlaub­nis zum Waf­fen­be­sitz zu ent­zie­hen. Das ist ein wich­ti­ger Schritt, um die von der AfD aus­ge­hen­de Bedro­hung für Leib und Leben der von ihr ange­grif­fe­nen Per­so­nen­grup­pen zu ver­rin­gern.“